Flexibilisierung
Innerhalb der angegebenen Rechtsakte 1 und den jeweils zugewiesenen Kompetenzfeldern 2 gemäß Kennzahlenkatalog des KBA, ist dem Prüflaboratorium, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf, die Anwendung der genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren gestattet, soweit diese im Rechtsakt benannt sind. Dem Prüflaboratorium ist die Anwendung der vorgenannten Prüfverfahren in den jeweils gültigen Ausgabeständen gestattet. Das Prüflaboratorium verfügt über eine aktuelle Liste aller Prüfverfahren, die im flexiblen Akkreditierungsbereich aufgeführt sind.
Die aufgeführten Prüfverfahren können vom Prüflaboratorium innerhalb eines definierten Prüfbereichs, neben den von der DAkkS unter der Akkreditierungsnummer des Laboratoriums aufgeführten Prüfverfahren, angewendet werden. Gemäß der DAkkS-Regel 71 SD 0 002 ist es dem Laboratorium gestattet, diese aufgeführten Verfahren anzuwenden, ohne dass es der vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf.
| Normen / Regeln | Titel, Prüfverfahren, Prüfgegenstand, Standort | Ausgabestand Gemäß Urkunde |
Ausgabestand aktuell |
|---|---|---|---|
| ECE R. 30 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger - Anhang 6 - Anhang 7 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2025-01 | ÄS 02 / 01 2026 |
| ECE R. 54 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger - Anhang 6 - Anhang 7 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2025-01 | ÄS 00 / 01.2026 |
| ECE R. 64 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich ihrer Ausstattung mit einem Komplettnotrad, Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem Reifendrucküberwachungssystem. 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2020-01 | ÄS 03 / 01.2020 |
| ECE R. 75 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für Krafträder und Mopeds. 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2024-01 | ÄS 00 / 01.2026 |
| ECE R. 106 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger. 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2024-09 | ÄS 00 / 09.2024 |
| ECE R. 108 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Herstellung von runderneuerten Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger. 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2025-01 | ÄS 01 / 01.2026 |
| ECE R. 109 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Herstellung von runderneuerten Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger. - Anhang 6 - Anhang 7 - Anhang 10 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2025-01 | ÄS 01 / 01.2026 |
| ECE R. 117 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemission. - Anhang 3 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm |
2025-01 | ÄS 04 / 01.2026 |
| ECE R. 117 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Haftung auf nassen Oberflächen. - Anhang 5 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm |
2025-01 | ÄS 04 / 01.2026 |
| ECE R. 117 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich des Rollwiderstandes. - Anhang 6 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 |
2025-01 | ÄS 04 / 01.2026 |
| ECE R. 117 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Fahreigenschaften auf Schnee. - Anhang 7 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm |
2025-01 | ÄS 04 / 01.2026 |
| ECE R. 141 | Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Reifendruckkontrollsysteme (RDKS). 24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm |
2023-01 | ÄS 01 / 01.2023 |
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Liste der Regelung im flexiblen Scope der Akkreditierung (71,3 KiB)