Flexibilisierung

Innerhalb der angegebenen Rechtsakte 1 und den jeweils zugewiesenen Kompetenzfeldern 2 gemäß Kennzahlenkatalog des KBA, ist dem Prüflaboratorium, ohne dass es einer vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf, die Anwendung der genormten oder ihnen gleichzusetzenden Prüfverfahren gestattet, soweit diese im Rechtsakt benannt sind. Dem Prüflaboratorium ist die Anwendung der vorgenannten Prüfverfahren in den jeweils gültigen Ausgabeständen gestattet. Das Prüflaboratorium verfügt über eine aktuelle Liste aller Prüfverfahren, die im flexiblen Akkreditierungsbereich aufgeführt sind.

Die aufgeführten Prüfverfahren können vom Prüflaboratorium innerhalb eines definierten Prüfbereichs, neben den von der DAkkS unter der Akkreditierungsnummer des Laboratoriums aufgeführten Prüfverfahren, angewendet werden. Gemäß der DAkkS-Regel 71 SD 0 002 ist es dem Laboratorium gestattet, diese aufgeführten Verfahren anzuwenden, ohne dass es der vorherigen Information und Zustimmung der DAkkS bedarf.

Normen / Regeln Titel, Prüfverfahren, Prüfgegenstand, Standort Ausgabestand
Gemäß Urkunde
Ausgabestand
aktuell
ECE R. 30 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für
Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
- Anhang 6
- Anhang 7
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2025-01 ÄS 02 / 01 2026
ECE R. 54 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für
Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger
- Anhang 6
- Anhang 7
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2025-01 ÄS 00 / 01.2026
ECE R. 64 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen
hinsichtlich ihrer Ausstattung mit einem Komplettnotrad,
Notlaufreifen und/oder einem Notlaufsystem und/oder einem
Reifendrucküberwachungssystem.
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2020-01 ÄS 03 / 01.2020
ECE R. 75 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für
Krafträder und Mopeds.
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2024-01 ÄS 00 / 01.2026
ECE R. 106 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Luftreifen für
landwirtschaftliche Fahrzeuge und ihre Anhänger.
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2024-09 ÄS 00 / 09.2024
ECE R. 108 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Herstellung von
runderneuerten Luftreifen für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger.
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2025-01 ÄS 01 / 01.2026
ECE R. 109 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Herstellung von
runderneuerten Luftreifen für Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger.
- Anhang 6
- Anhang 7
- Anhang 10
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2025-01 ÄS 01 / 01.2026
ECE R. 117 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen
hinsichtlich der Rollgeräuschemission.
- Anhang 3
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm
2025-01 ÄS 04 / 01.2026
ECE R. 117 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen
hinsichtlich der Haftung auf nassen Oberflächen.
- Anhang 5
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm
2025-01 ÄS 04 / 01.2026
ECE R. 117 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen
hinsichtlich des Rollwiderstandes.
- Anhang 6
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14
2025-01 ÄS 04 / 01.2026
ECE R. 117 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen
hinsichtlich der Fahreigenschaften auf Schnee.
- Anhang 7
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm
2025-01 ÄS 04 / 01.2026
ECE R. 141 Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen
hinsichtlich ihrer Reifendruckkontrollsysteme (RDKS).
24616 Brokstedt / Groß Floyen 14 und Rodmannsdamm
2023-01 ÄS 01 / 01.2023