AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Prüflabor Nord GmbH

Zu den Dienstleistungen, die die Prüflabor Nord GmbH künftigen und bestehenden Kunden anbietet, zählen die Bewertungen von Reifen und Rädern nach anerkannten Standards. Um die Anerkennung zu bekommen, und diese aufrechtzuerhalten, wurde die Prüflabor Nord GmbH als technischer Dienst benannt. Hierfür sind relevante Punkte in den einzelnen Dienstleistungen einzuhalten, die zusammen mit unseren Kunden abgestimmt werden, bevor ein Auftrag zur Ausführung kommt. Sollten fehlerhafte Leistungen durch fehlerhafte Kundeninformationen von der Prüflabor Nord GmbH erbracht worden sein, verbleibt die alleinige Verantwortung bei dem Kunden.
Grundsätzlich können nur Aufträge, die vom Kunden in schriftlicher Form in Auftrag gegeben wurden,
beanstandet werden. Die Prüflabor Nord GmbH wird von allen daraus folgenden Ansprüchen freigehalten.
Wenn der Kunde einer Entscheidung von der Prüflabor Nord GmbH widersprechen möchte, soll dies in
schriftlicher Form erfolgen. Für die Rechte und Pflichten der Parteien gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit.
Die Parteien erklären ausdrücklich, dass diese Bedingungen unter den gegebenen Umständen angemessen sind.

Sollten eine oder mehrere Klauseln aus irgendeinem Grund von einem Gericht als ungültig angesehen werden, bleiben alle anderen Bedingungen gültig. Die Parteien werden die ungültige Klausel durch eine gültige Klausel ersetzen, die dem, in der ungültigen Klausel angestrebten, wirtschaftlich am nächsten kommt.
Der Kunde wird alle Bedingungen erfüllen, die für die Anerkennung durchgeführter Bewertungen erforderlich sind, einschließlich aller Gesetze, Verordnungen und sonstiger Regelungen der zuständigen Stellen, sowie aller zur Erteilung eines Gutachtens einzuhaltenden Regelungen, Vorschriften und Forderungen von Behörden.

Der Vereinbarung liegt das Angebot zu Grunde, aus dem sich die bei vollständiger und richtiger Informationserteilung durch den Kunden gültigen Bewertungskosten ergeben.
Alle Befunde, Gutachten, Urkunden und weitere Dokumente, die von der Prüflabor Nord GmbH dem Kunden ausgehändigt wurden, bleiben solange im Besitz der Prüflabor Nord GmbH, bis die vollständige Zahlung der durchgeführten Dienstleistung erfolgt ist. Alle ausgehändigten Dokumente können von der Prüflabor Nord GmbH nachträglich für ungültig erklärt werden, wenn der jeweilige Auftraggeber die an ihn geforderte Zahlung nicht vollständig leistet. Alle angebotenen Kosten verstehen sich innerdeutsch, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beide Parteien (Kunde und die Prüflabor Nord GmbH) können diese Vereinbarung ordentlich, durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei, mit einer Frist (siehe Vereinbarung), kündigen.

Beide Parteien können die Vereinbarung fristlos kündigen,
- wenn eine Partei die andere auf deren wesentliche Vertragsverstöße hingewiesen hat, und der Verstoß nicht fünf Tage nach Erhalt des genannten Hinweises beseitigt ist, oder
- wenn eine Partei insolvent wird, oder ein Konkursverwalter für das gesamte Unternehmen oder Teile desselben eingesetzt wird, oder
- wenn eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt, oder
- wenn eine Partei die Kosten einer Dienstleistung, die vor der Auftragsannahme angekündigt wurden, erhöht.

Die Prüflabor Nord GmbH haftet nicht, wenn es an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch Umstände gehindert wird, die sich seiner Kontrolle entziehen und die, vernünftigerweise, nicht vorhersehbar sind (höhere Gewalt). Außer im Falle anderweitiger rechtlicher Verpflichtungen werden die Prüflabor Nord GmbH und der Kunde alle Informationen streng vertraulich behandeln und ohne schriftliche Genehmigung des jeweils anderen keine Informationen an Dritte weitergeben, die ihnen, ihren Angestellten, oder Auftragnehmern im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt geworden sind.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Die Parteien unterwerfen sich der alleinigen Rechtsprechung der deutschen Gerichte. Gerichtsstand ist Neumünster.

Alle Mitteilungen oder Erklärungen gelten als ordnungsgemäß erfolgt, wenn sie per Einschreiben an die Adresse der anderen Partei versandt werden, die in der Standardvereinbarung festgehalten wurden.